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Dezember 07
Haager Konferenz: Unterhaltsforderungen von Kindern international leichter durchsetzbar
Künftig können Kinder ihren Unterhalt leichter einfordern, wenn sich der Unterhaltsschuldner im Ausland
aufhält. 50 Staaten haben sich am 23.11.2007 auf ein neues Übereinkommen verständigt, wonach Kinder bei der
Durchsetzung ihrer Forderungen Unterstützung durch die Behörden der beteiligten Staaten erhalten. Die
vereinbarte Haager Unterhaltskonvention sieht die Einrichtung Zentraler Behörden vor, die Kinder beim
Einfordern ihres Unterhalts unterstützen werden. Auch das Verfahren zur Geltendmachung der Unterhaltsansprüche
im Ausland und ihre zwangsweise Durchsetzung wurden darin geregelt.
Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums
Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2008
Die ab 1. Januar 2008 gültige Düsseldorfer Tabelle ist bei uns ab sofort unter Downloads
abrufbar. Diese von den Familiensenaten der Oberlandesgerichte herausgegebene Tabelle dient bundesweit
als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt. Sie ist mit allen Oberlandesgerichten
des Bundesgebiets abgestimmt.
Düsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen beim OLG Düsseldorf
.
BGH: Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
Weigern sich Eltern beharrlich, ihre Kinder auf die öffentliche Grundschule oder eine anerkannte
Ersatzschule zu geben, um ihnen statt dessen selbst "Hausunterricht" zu erteilen, so kann darin ein
Missbrauch der elterlichen Sorge liegen, der das Wohl der Kinder nachhaltig gefährdet. Das erfordert
Maßnahmen des Familiengerichts nach §§ 1666, 1666a BGB. Die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
und des Rechts zur Regelung von Schulangelegenheiten in Verbindung mit der Anordnung einer Pflegschaft
ist in solchen Fällen im Grundsatz zur Abwehr der Gefahr geeignet und verhältnismäßig. Es ging um zwei
Fälle, in denen die Eltern den Schulbesuch ihrer Kinder aus Glaubensgründen verweigert hatten.
Az XII ZB 41/07, Beschluss vom 11.9.2007 und Az XII ZB 42/07, Beschluss vom 17.10.2007, beim
BGH unter „Entscheidungen".
November 07
Bundestag: Die Unterhaltsrechtsreform kommt zum 1.1.2008
Die Rechtspolitiker der Koalitionsfraktionen haben sich gestern im Rechtsausschuss auf eine Reform
des Unterhaltsrechts geeinigt. Am Freitag, 9.11.2007, soll der Gesetzentwurf in zweiter und dritter
Lesung im Bundestag verabschiedet
werden. Der Regierungsentwurf musste an die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts angepasst werden. Es hatte die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche
für eheliche und nichteheliche Kinder für verfassungswidrig erklärt.
BVerfG-Beschluss
vom 28.2.2007,
BVerfG-Pressemitteilung vom 23.5.2007,
Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums
Bundesjustizministerium: Güterrechtsreform
Die Bundesministerin der Justiz hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs und der
Verwaltung Girokonten betreuter Menschen auf den Weg gebracht. Die geplante Novelle hält an dem Grundsatz
fest, die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte zu gleichen Teilen auf die Ehepartner zu verteilen.
Es soll noch besser verhindert werden, dass ein Ehepartner zu Lasten des Anderen Vermögenswerte beiseite
schafft. Der vorgelegte Gesetzentwurf wurde den Ländern, Fachkreisen und Verbänden zur Stellungnahme
übersandt.
Az XII ZB229/06, Beschluss vom 26.9.2007, beim BMJ-Pressemitteilung
.
BGH: Sorgerechtsantrag für ein nichtehelich geborenes Kind
Nach wiederholten Entscheidungen des Amtsgerichts, des Oberlandesgerichts, des Bundesverfassungsgerichts
und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte war jetzt der Bundesgerichtshof zum ersten Mal mit dem
Fall befasst. Der Vater will das Sorgerecht für sein nichtehelich geborenes Kind, das die Mutter ohne sein
Wissen zur Adoption freigeben hatte. Die Pflegeeltern und die Behörden hatten den Umgang immer wieder
unterbunden. Deshalb konnte eine emotionale Nähe zwischen Vater und Kind sich noch nicht ausreichend
entwickeln. Das Umgangsrecht müsse jetzt gestärkt werden, bevor abschließend das Sorgerecht auf den Vater
übertragen werden könne.
Az XII ZB229/06, Beschluss vom 26.9.2007, beim BGH
unter „Entscheidungen" und „Pressemitteilungen" .
Oktober 07
BMJ – Kinder haben Rechte!
Auf dem Weltkindertag am 20. September hat die Bundesjustizministerin in
einer Presseerklärung noch einmal auf die Broschüren zum Thema „Kinderrechte“ hingewiesen:
„Meine Erziehung, da rede ich mit!“ und „Ich habe Rechte“ können
kostenlos bestellt oder
herunter geladen werden.
Reform des familiengerichtlichen Verfahrens
Die Bundesregierung will sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung in
einem so genannten Großen Familiengericht zusammenfassen. Der
Regierungsentwurf
wurde am 7. September 2007 vorgelegt, mit einer
Antwort der Regierung
auf die
Stellungnahme des Bundesrates.
BGH: Befristung des nachehelichen Auftstockungsunterhalts trotz langjähriger Ehe
Der besser verdienende ehemalige Ehegatte muss nicht lebenslang
Unterhalt an den früheren Partner zahlen. Der Aufstockungsunterhalt darf
auch dann befristet werden, wenn die Ehe 20 Jahre angedauert hat. Nur wenn noch
ehebedingte Nachteile vorliegen, zum Beispiel in der Folge von Haushaltstätigkeit und
Kindererziehung, ist eine Befristung ausgeschlossen. Wenn der Unterhalt verlangende
Ehegatte Einkünfte erzielt, die er auch ohne Ehe erhalten würde, ist es für ihn zumutbar,
auf den höheren Lebensstandard nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu verzichten.
Az XII ZR 11/05, und XII ZR 15/05, Urteile vom 26.9.2007, demnächst beim BGH
unter „Entscheidungen".
September 07
BGH: Objektiver Maßstab
für die Ansprüche auf Unterhalt
Die für das Maß des Unterhalts ausschlaggebenden ehelichen
Lebensverhältnisse bestimmen sich grundsätzlich nach
den für den allgemeinen Lebensbedarf genutzten Einkünften.
Um sowohl eine zu dürftige Lebensführung als auch einen
übermäßigen Aufwand als Maßstab für
die Ansprüche auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt
auszuschließen, ist dabei ein objektiver Maßstab anzulegen.
Der für eine Korrektur unangemessener Vermögensbildung
heranzuziehende Maßstab darf allerdings nicht dazu führen,
dass der Boden der ehelichen Lebensverhältnisse verlassen
wird und Vermögenseinkünfte als eheprägend zugrunde
gelegt werden, die auch nach einem objektiven Maßstab nicht
für die allgemeine Lebensführung verwendet worden wären.
Erträge aus einem im Zugewinnausgleich erworbenen Vermögen
sind eheprägend, wenn sie zuvor als Erträge des ausgleichspflichtigen
Ehegatten die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hatten.
Az XII ZR 141/05, Urteil vom 4.7.2007, beim BGH
unter „Entscheidungen".
BVerfG: Aufenthaltsbestimmungsrecht
für Kindesmutter trotz Alkoholproblematik
Der Gesichtspunkt der Kontinuität spricht dann zu Gunsten
der Kindesmutter, wenn – trotz Alkoholproblematik –
eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls nicht zu befürchten
ist. Durch einstweilige Anordnung kann das Bundesverfassungsgericht
einen Zustand vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer
Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen
wichtigen Grund dringend geboten ist. In Sorgerechtsstreitigkeiten
hat sich die Abwägung nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens
eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren.
Az 1 BvR 1426/07, Beschluss
vom 12.6.2007.
BGH: Versorgungsausgleich und
Wiederauffüllungsbeiträge
Rentenrechte, die in der neuen Ehe durch Entrichtung von Wiederauffüllungsbeiträgen
für Zeiten einer früheren Ehe erworben worden sind,
unterliegen dem bei Scheidung der neuen Ehe durchzuführenden
Versorgungsausgleich.
Az XII ZB 126/04, Beschluss vom 20.6.2007, beim BGH
unter „Entscheidungen".
August 07
BMJ-Erziehungsratgeber für Jugendliche
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat einen neuen Ratgeber
für Jugendliche zum Thema Erziehung vorgestellt. Unter dem
Motto „Meine Erziehung – da rede ich mit!“ greift
die Broschüre Alltags- und Rechtsfragen rund um das Thema
Erziehung auf. Der Ratgeber soll den Jugendlichen Mut machen,
bei gravierenden Problemen in der Familie Beratung und Hilfe von
Dritten in Anspruch zu nehmen. „Meine Erziehung –
da rede ich mit!“ ist kostenlos beim BMJ
zu beziehen oder kann heruntergeladen werden.
BGH: Einsatz
von Vermögen für die Prozesskosten – auch Hausgrundstück
Der bedürftigen Partei ist es auch im Rahmen einer Änderung
der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 120 Abs. 4 ZPO zuzumuten,
ein (durch den Zugewinnausgleich) erlangtes Vermögen für
die Prozesskosten einzusetzen, selbst wenn sie damit ein angemessenes
Hausgrundstück i. S. von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII erworben
hat.
Az XII ZA 11/07, Beschluss vom 19.07.2007, beim BGH
unter „Entscheidungen".
Juli 07
Kabinett beschließt Gesetz über
Vaterschafts-feststellung
Bislang waren die Hürden für ein Vaterschaftsanfechtungs-verfahren
hoch. Mit einem neuen
Gesetz soll die Vaterschaft geklärt werden können,
ohne dass der rechtliche Status des Kindes sich sofort ändert.
Der Entwurf der Ministerin der Justiz, der am 11. Juli 2007 beschlossen
wurde, ist die Reaktion auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 13.2.2007. Danach dürfen heimliche Vaterschaftstests
nach wie vor nicht als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.
Der DAV hat durch den Familienrechtsausschuss zum Gesetzentwurf
des Ministeriums Stellung genommen. Die Karlsruher Richter forderten
den Gesetzgeber dazu auf, bis zum 31. März 2008 gesetzliche
Regeln zu schaffen, welche eine isolierte Klärung der Abstammung
ermöglichen.
BGH: Zustimmung zur gemeinsamen
Veranlagung der Einkommenssteuer
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Ehegatte verpflichtet
ist, dem Antrag des anderen auf gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer
zuzustimmen, wenn die Trennung der Ehegatten in den betreffenden
Veranlagungszeitraum fällt und sie in die Steuerklassen III
und V eingereiht sind. Für die Zeit bis zur Trennung kann
der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen nicht verlangen, dass
die zuviel gezahlte Steuer erstattet wird, weil man bis dahin
gemeinsam gewirtschaftet hat. Ein Steuerausgleich kann erst für
die Zeit nach der Trennung verlang werden.
AZ XII ZR 250/04, Urteil vom 23.5.2007, beim BGH
unter „Entscheidungen".
Juni 07
Reform des Unterhaltsrechts:
Termin des Inkrafttretens wieder offen
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung stand auf der Tagesordnung
einer für den 24. Mai 2007 anberaumten Sondersitzung des
Rechtsausschusses. Diese wurde kurzfristig abgesagt, nachdem das
Bundesverfassungsgericht am 23. Mai einen Beschluss bekannt gegeben
hatte, in dem es die Gleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen
Kindern beim Betreuungsunterhalt angemahnt hat. (s.u.) Die bisherige
Regelung hat das Gericht für verfassungswidrig erklärt,
wonach geschiedene Mütter bis zu acht Jahre Unterhalt für
die Kinderbetreuung bekommen, nicht verheiratete jedoch nur bis
zu drei Jahre. Im Gesetzentwurf ist schon eine Angleichung vorgesehen,
aber keine Gleichstellung. Gesetzgebungsverfahren,
BT-Drucksache
16/1830). Nach dem Bundesverfassungsgerichtsbeschluss wurde
die Reform des Unterhaltsrechts vorerst gestoppt. Beschluss
vom 28.2.2007, BVerfG-Pressemitteilung
vom 23.5.2007
Mai 07
Keine Scheidung ohne Anwalt
Am 9. Mai 2007 hat das Kabinett eine grundlegende Reform familienrechtlicher
Verfahren und eine Neuregelung des FGG-Verfahrens beschlossen.
Hierin sind die gerichtlichen Verfahren in Familiensachen erstmalig
in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst. Die neuen
Regelungen sollen Mitte 2009 in Kraft treten. Der Kabinettsentwurf
enthält die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene „Scheidung
ohne Anwalt“ nicht mehr, da die Vorbehalte im Bundestag
dagegen zu groß waren. Die Bundesländer hatten sich
allerdings mehrheitlich für das „Vereinfachte Scheidungsverfahren“
ausgesprochen. Die Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt,
Angela Kolb (SPD), kündigte bereits einen neuen Vorstoß
an. Sie will einen entsprechenden Gesetzentwurf am 6.7.2007 in
den Bundesrat einbringen.
BGH: Mietfreies Wohnen in
der Trennungszeit
Während der Trennungszeit ist der Vorteil mietfreien Wohnens
nur in dem Umfang zu berücksichtigen, wie er sich als angemessene
Wohnungsnutzung durch den in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten
darstellt. Dabei ist auf den Mietzins abzustellen, den er auf
dem örtlichen Wohnungsmarkt für eine kleinere Wohnung
zahlen müsste, die dem ehelichen Lebensstandard entspricht.
Regelmäßige gezahlte Raten auf einen Kredit für
die Ehewohnung sind während der Trennungszeit in voller Höhe
(Zins und Tilgung) als eheprägend zu berücksichtigen
– nicht nur beschränkt auf die Höhe des angemessenen
Wohnvorteils.
Auch im Rahmen der Bedürftigkeit sind diese gezahlten Kreditraten
bei der Bemessung des geschuldeten Trennungsunterhalts regelmäßig
in voller Höhe zu berücksichtigen, allerdings beschränkt
auf die Summe aus eigenen Einkünften und Gebrauchsvorteilen
dieses Ehegatten.
Az XII ZR 21/05, Urteil vom 28.3.2007, beim BGH
unter „Entscheidungen“.
BGH: Versorgungsausgleich und Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung mit Rentenleistungen während des
aktiven Erwerbslebens unterliegt nicht dem Versorgungsausgleich.
Ihm unterliegen nur solche (privaten) Rentenversorgungen, die
speziell für das Alter oder die Zeit einer verminderten Erwerbsfähigkeit
bestimmt sind und als Ersatz für das bisherige Erwerbseinkommen
dienen sollen. Dagegen unterfällt eine auch als Vermögensanlage
bestimmte Lebensversicherung, aus der Rentenleistungen zu einem
erheblichen Teil auch schon während des aktiven Erwerbslebens
gezahlt werden, in der Regel dem güterrechtlichen Ausgleich.
Az XII ZB 36/05, Beschluss vom 14.3.2007, beim BGH
unter „Entscheidungen“.
OLG Stuttgart: Keine gerichtliche
Anordnung des Betreuungs-Wechselmodells
Ein Betreuungs-Wechselmodell kann nicht familiengerichtlich angeordnet
werden, auch wenn dies ein Elternteil beantragt. Bei Streit ist
grundsätzlich einem Elternteil allein das Aufenthaltsbestimmungsrecht
zuzuteilen. Ein Betreuungs-Wechselmodell ist dagegen als Kompromisslösung
weder zu verstehen noch geeignet.
Az XII ZB 36/05, Beschluss
vom 14.3.2007.
April 07
OLG Karlsruhe: Umgangsrecht
des biologischen und nicht rechtlichen Vaters
Der nur biologische – nicht rechtliche – Vater hat
kein Umgangsrecht mit seinem biologischen Kind, wenn zwischen
ihm und dem Kind keine sozial-familiäre Beziehung und kein
sozial-familiäres Band besteht.
Az 9 UF 147/06, Beschluss
vom 12. 12. 2006
BGH: Wirksamkeit von Eheverträgen
mit Ausländern
Ein ehevertraglicher Unterhaltsverzicht, der zwischen einer nach
Deutschland eingereisten Russin und einem Deutschen Mann geschlossen
wurde, ist unwirksam. Die Frau, eine Klavierlehrerin aus Russland,
die mit ihrem Sohn auf Einladung des Mannes nach Deutschland gekommen
war, habe sich in einer deutlich schwächeren Position befunden.
Sie habe keine Chance gehabt, sich durch Arbeit selbst zu ernähren.
Schon beim Unterzeichnen sei ihre Krankheit bekannt gewesen. Der
Mann habe sich durch den Unterhaltsverzicht von jeder Verantwortung
für seine aus dem Ausland angereiste Ehegattin freigezeichnet.
Der Ehevertrag sei einseitig zu Lasten der Frau gestaltet und
damit nichtig.
Az XII ZR 119/04, Urteil v. 22.11. 2006 beim BGH
unter „Entscheidungen“.
BGH: Verwirkung von Unterhaltsansprüchen
Werden einzelne, in der Vergangenheit fällig gewordene Unterhaltsansprüche
längere Zeit nicht verfolgt, kann ihrer Durchsetzung der
Einwand der Verwirkung entgegenstehen. Der Verwirkung unterliegt
aber nur der jeweilige Anspruch als solcher und nicht etwa der
bloße Umstand, dass sich der Unterhaltsschuldner insoweit
in Verzug befindet.
Az XII ZR 152/04, Urteil vom 22.11.2006, beim BGH
unter „Entscheidungen“.
März 07
Reform des Unterhaltsrechts
zum 1. Juli 2007
Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD geben sich optimistisch,
dass das neue Unterhaltsrecht zum 1. Juli 2007 in Kraft treten
kann. In der Bewertung, dass Kinder vorrangig vor allen anderen
Unterhaltsberechtigten einen Anspruch haben sollen, sind sich
alle einig. Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht
vor, dass im zweiten Rang künftig alle Väter und Mütter
stehen, die Kinder betreuen – unabhängig davon, ob
das Paar verheiratet war oder nicht. Über diese Frage gibt
es noch unterschiedliche Auffassungen. Seit dem vergangenen Herbst
wird der Entwurf im Rechtsausschuss beraten. Am 16. Oktober gab
es eine Expertenanhörung. (Pressebericht,
Stand des Gesetzgebungsverfahrens)
BVerfG: Keine Verwertung
heimlicher Vaterschaftstests
Heimliche Vaterschaftstests dürfen in gerichtlichen Verfahren
nicht verwertet werden, weil sie das Recht des Kindes auf informationelle
Selbstbestimmung verletzten. Aber das Bundesverfassungsgericht
gab dem Gesetzgeber auf, bis Ende März 2008 einen Weg zu
eröffnen, um solche Tests für zweifelnde Väter
zu erleichtern. Die Klärung der Abstammung soll demnach zunächst
ohne rechtliche Folgen sein. Az 1 BvR 421/05, Urteil
v. 13.02.2007, BVerfG-Pressemitteilung.
BGH: Kindesunterhalt bei
abwechselnder Betreuung
Die Kinder, 1991 geborene Zwillinge, leben überwiegend bei
der Mutter. Betreut werden sie jedoch abwechselnd, von Mittwochabend
bis Montagmorgen beim Vater, dann nach der Schule bei der Mutter
bis zum Mittwochabend der folgenden Woche. Obwohl sich die Ausgestaltung
des Umgangs mit dem Vater einer Mitbetreuung annähert, entschied
der BGH, dass der Vater allein für den Barunterhalt der Zwillinge
aufzukommen hat, während die Mutter ihre Verpflichtung zum
Unterhalt allein durch die Pflege und Erziehung der Kinder erfüllt.
Der Betreuungsanteil des Vaters liege bei etwas mehr als einem
Drittel, das sei kein Wechselmodell. Az XII ZR 161/04, Urteil
v. 28.2.2007, beim BGH
unter „Entscheidungen“.
Februar 07
EU: Mehr Rechtssicherheit
für Familien
Die Justizministerinnen und Minister der Europäischen Union
haben sich auf einem Treffen im Januar in Dresden darauf geeinigt,
die grenzüberschreitenden Verfahren in familien- und erbrechtlichen
Konflikten weiter zu beschleunigen. Die Bürgerinnen und Bürger
in Europa sollen mehr Rechtssicherheit und Berechenbarkeit in
familienrechtlichen Beziehungen erhalten. Die Rechtsordnungen
in Europa weichen besonders im Familien- und Erbrecht stark voneinander
ab. Deshalb hält die Mehrheit der Minister es auch für
richtig, das Internationale Privatrecht im Familien- und Erbrecht
zu harmonisieren. BMJ-Pressemitteilung
Außerdem soll im Bereich des Familienrechts mehr Rechtssicherheit
dadurch erreicht werden, dass der Kommissionsvorschlag
über das anwendbare Recht in Ehescheidungssachen sowie das
Grünbuch
zum Erb- und Testamentsrecht weiterentwickelt werden.
BVerfG: Erbschaftssteuerrecht
ist verfassungswidrig
Die derzeitige Besteuerung von Erbschaften ist verfassungswidrig.
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sieht das Gleichheitsgebot
dadurch verletzt, dass nach § 19 ErbStG unabhängig davon,
aus welchen Vermögensarten sich Nachlass oder Schenkung zusammensetzen,
ein einheitlicher Steuertarif bestimmt wird. Erben von Immobilien,
Betriebsvermögen und landwirtschaftlichen Flächen haben
demnach einen Vorteil gegenüber Erben von Geld und Wertpapieren,
weil Immobilien in der Regel unterhalb ihres aktuellen Verkehrswertes
eingestuft werden. Das Gericht hat bis Ende 2008 eine Neuregelung
gefordert.
Az 1 BvL 10/02, Beschluss
vom 7.11.2006, Pressemitteilung
vom 31.1.2007 BGH: Bereitschaft,
sich einem Vaterschaftstest zu unterziehen
Der Kläger hat Zweifel an seiner biologischen Vaterschaft,
die er im Januar 1984 anerkannte. Mit der Mutter des im September
1983 geborenen Kindes war er nie verheiratet. Der Kläger
begehrte, die Mutter und den Sohn zu verurteilen, einen Test durchführen
zu lassen. Die Beklagten hätten sich bereits 2001 bereit
erklärt, sich einem Vaterschaftstest zu unterziehen. Inzwischen
haben sie die Bereitschaft jedoch widerrufen. Die Gerichte der
Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Auch der Bundesgerichtshof wies
die Revision zurück. Die Bereitschaft, sich einem Test zu
unterziehen, sei nur im Schriftsatz geäußert worden.
Dies sei nicht als endgültige und sogleich rechtsverbindliche
einseitige Vorausverpflichtung zu verstehen.
Az XII ZR 97/04 , Urteil vom 6. Dezember 2006, beim BGH
unter „Entscheidungen“
BGH: Mehre unterhaltspflichtige
Väter haften für Unterhaltsbedarf anteilig
Mehrere unterhaltspflichtige Väter haften anteilig für
den Unterhaltsbedarf der Mutter, der durch die Betreuung der Kinder
bedingt ist (in entsprechender Anwendung des § 1606 III 1
BGB). Das Maß des der Mutter von ihrem Ehemann zu gewährenden
Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen.
Dieser Maßstab ist auch für den Unterhalt heranzuziehen,
den die Mutter vom Vater eines nichtehelichen zweiten Kindes verlangen
kann. Az XII ZR 104/03, Urteil vom 17.1.2007, beim BGH
unter „Entscheidungen“, Pressemitteilung.
Januar
07
BGH: Scheidung nach ausländischem
Recht
Soweit Art. 17 Abs. 1 Satz 2 EGBGB die regelwidrige Anwendung
deutschen Scheidungsrechts vorsieht, wenn die Ehe auf den Antrag
des deutschen oder ehemals deutschen Ehegatten nach dem primär
berufenen ausländischen Recht nicht geschieden werden kann,
kommt es für diese Voraussetzung auf den Zeitpunkt der letzten
mündlichen Verhandlung an, nicht auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit
des Scheidungsantrages.
b) Art. 17 Abs. 1 Satz 2 EGBGB führt nicht
schon immer dann zur Anwendung deutschen Sachrechts, wenn die
Ehe nach dem ausländischen Recht derzeit noch nicht geschieden
werden kann, etwa weil die nach diesem Recht erforderliche Trennungszeit
noch nicht abgelaufen ist.
Kann die Ehe nach dem ausländischen Recht
derzeit nur deshalb noch nicht geschieden werden, weil der Antragsteller
es versäumt hatte, das ihm zumutbare, nach dem ausländischen
Recht für den Beginn der Frist maßgebliche Trennungsverfahren
einzuleiten, rechtfertigt dies nicht die Scheidung nach deutschem
Recht.
Az XII ZR 5/04, Urteil vom 25.10.2006, beim BGH unter „Entscheidungen“
OLG Rostock: Elterliche Sorge
Wenn der sorgeberechtigte Elternteil im gerichtlichen Umgangsverfahren
ohne sachlichen Grund die Begutachtung des Kindes verweigert,
kann ihm dieser Teilbereich der Sorge gem. § 1666 BGB entzogen
und auf einen Pfleger übertragen werden.
Um die Betutachtung durchzusetzen, kann der Gerichtsvollzieher
beauftragt werden, notfalls unter Anwendung von Gewalt, das Kind
der Kindesmutter wegzunehmen und dem Pfleger zu übergeben.
Der sorgeberechtigte Elternteil hat gem. § 1684 BGB Kontakte
des Kindes zu dem anderen Elternteil nicht zu zuzulassen, sondern
zu fördern.
Az 11 UF 57/01, Beschluss vom 20.4.2006 |