Aktuelles - Archiv 2005

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Aktuelles 2012

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Januar 05
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Dezember 05

Gesetze im Internet
Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Bislang war eine Auswahl von etwa 750 Gesetzen und Verordnungen abrufbar, ab sofort sind auf den Webseiten rund 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes in der aktuell geltenden Fassung barrierefrei verfügbar. Dei Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle des Ministeriums fortlaufend konsolidiert. Anlagen, Graphiken und weitere ergänzende Teile der Gesetze und Rechtsverordnungen, die derzeit noch fehlen, werden in den nächsten Monaten sukzessive ergänzt.
http://www.gesetze-im-internet.de

BVerfG: Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ihr Kind nicht verfassungsgemäß
Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts stellt fest, dass es mit Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 GG (Gleichbehandlungsgebot) nicht vereinbar ist, die erleichterte Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes Kind allein an den Aufenthaltstitel der Mutter, nicht hingegen auch des Vaters zu knüpfen. Die entsprechenden Regelungen des Ausländergesetzes sind daher nicht verfassungsgemäß. Die Verfassungsbeschwerde eines türkischen, bei seinem Vater in Deutschland lebenden Kindes gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis war damit erfolgreich. Der Gesetzgeber ist nun gehalten, den Gleichheitsverstoß bis zum 31. Dezember 2006 zu beheben. Bis dahin können die betroffenen Bestimmungen zugunsten von Kindern, die ein Aufenthaltsrecht von der Mutter ableiten, weiter angewandt werden. Entscheidungen über Anträge, die an das Aufenthaltsrecht des Vaters anknüpfen, sind auszusetzen.
Az.: 2 BvR, Beschluss vom 25. Oktober 2005

BVerfG: Zweitwohnungssteuer für berufsbedingte Nebenwohnung eines verheirateten Berufstätigen ist unzulässig
Die Zweitwohnungssteuersatzungen der Städte Hannover und Dortmund sind nichtig, soweit die aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, besteuert wird. Die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für die Nebenwohnung eines Verheirateten diskriminiere die Ehe und verstoße gegen Artikel 6 Abs. 1 GG.
Az.: 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03, Beschluss vom 11. Oktober 2005

BGH: Sehr kurzes Zusammenleben und Versorgungs-ausgleich
Auch wenn Eheleute nur sehr kurze Zeit zusammengelebt haben, rechtfertigt allein eine lange Trennungszeit nicht den Ausschluss oder die Herabsetzung des Versorgungsausgleichs, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte in der Trennungszeit mit der Pflege und Erziehung gemeinsamer Kinder eine wesentliche aus der Ehe herrührende Aufgabe allein übernommen hat.
Az.: XII ZB 177/00, Beschluss vom 28. September 2005 beim BGH unter "Entscheidungen"

BGH: Sehr kurzes Zusammenleben und Fiktives Einkommen
Ein fiktives Einkommen des Unterhaltsberechtigten ist auch dann im Wege der Differenz- oder Additionsmethode in die Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhalts einzubeziehen, wenn die Eheleute nur wenige Tage zusammengelebt haben und eine Versagung, Herabsetzung oder Begrenzung des Unterhaltsanspruchs wegen Unbilligkeit nur aus Gründen des Kindeswohls ausscheidet.
Az.: XII ZR 311/02, Beschluss vom 28. September 2005 beim BGH unter "Entscheidungen"


November 05

Kindergeldanrechnung bei Volljährigen - BGH-Urteil vom 30.11.2005
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat getrennt lebende Väter entlastet, die allein für den Unterhalt eines volljährigen Kindes aufkommen müssen. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil müssen sich die Kinder das volle Kindergeld sowie den überwiegenden Anteil einer Ausbildungsvergütung auf den Unterhalt anrechnen lassen. Beides gelte auch, wenn die Kinder bei ihrer nicht zahlungsfähigen mutter leben, betonte der BGH.
Minderjährige Kinder haben Anspruch auf Betreuung und Geld. Im entschiedenen Fall lebte die Tochter bei ihrer Mutter, die so für den "Betreuungsunterhalt" aufkam, während der Vater den "Barunterhalt" zahlte. Das Kindergeld wurde deshalb zwischen beiden Eltern aufgeteilt. Volljährige Kinder stehen dagegen rechtlich gesehen auf eigenen Füßen. Deshalb enfällt der Anspruch auf Betreuung, dafür erhöht sich der Barunterhalt, damit er auch für die eigene Wohnung reicht.
Az.: XII ZR 34/03, Urteil vom 30.11.2005 beim BGH unter "Entscheidungen"


Oktober 05

Bundesfinanzhof: Nicht alle Scheidungskosten mindern die Steuer
Ehepartner, die sich scheiden lassen, können nicht mehr sämtliche Kosten des Scheidungsverfahrens steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Bislang konnten Anwalts-, Gerichts-, Notar- und Gutachter-kosten, die im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren entstanden, insgesamt steuerlich berücksichtigt werden. Dies ist nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes nicht mehr möglich.
Nach der Entscheidung sind nur die Aufwendungen für solche Scheidungsfolgesachen i.S.v. §33 Abs. 1 EStG zwangsläufig, für die der Entscheidungsverbund i.S. des §623 der Zivil-prozessordnung (ZPO) unabhängig vom Antrag eines Ehe-gatten kraft Gesetzes besteht, wie für den Versorgungs-ausgleich und die elterliche Sorge. Die vermögensrechtliche Auseinandersetzung um den Zugewinnausgleichsanspruch steht nicht im Zwangsverbund. Deshalb sind dafür anfallende Kosten keine außergewöhnliche Belastung, unabhängig davon, ob darüber auf Grund eines Antrags im Verbund des §623 Abs. 1 ZPO entschieden oder eine außergerichtliche Einigung getroffen werde. Es handelt sich nicht um zwangsläufige Kosten, auch wenn der Ehegatte sich gegen den Antrag des anderen Ehegatten lediglich zur Wehr setzt. Denn die Kosten sind in diesem Fall für den mit dem Verfahren überzogenen Ehegatten ebenfalls nicht unvermeidbar. Die ZPO (§93a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bzw. Nr. 2 ZPO) sieht Kostenregelungen vor die dem Umstand Rechnung tragen, dass ein Ehegatte die Aufnahme der Scheidungsfolgesachen in den Verbund nicht verhindern kann.
Az.: III R 36/03 und III R 27/04, Urteil vom 30.06.2005 beim BGH unter "Entscheidungen"


September 05

Namensrecht auf dem Prüfstand
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, Francis Jocobs, sieht in dem deutschen Verbot von Doppelnamen für Kinder einen Verstoß gegen die europäische Grundfreiheit der Freizügigkeit, wenn die Kinder im EU-Ausland geboren wurden. Diese Auffassung vertritt der Generalanwalt in einem Gutachten, an das sich der Europäische Gerichtshof zwar nicht halten muss. Aber in den meisten Fällen folgt er den Empfehlungen des Generalanwalts. Das Urteil wird voraussichtlich Ende des Jahres ergehen.

BVerfG: Umgangsrecht des Vaters unrechtmäßig unbefristet ausgeschlossen
Der nichteheliche Vater eines jetzt sechsjährigen Sohnes, der bei der Mutter lebt, war unbefristet vom Umgang ausgeschlossen worden. Die Mutter hatte geltend gemacht, dass sie durch jeden Kontakt mit dem Vater seelisch derartig aufgewühlt werde, dass sich ihre seelische Belastung auch auf das Kind schädlich auswirke. Der Antrag des Vaters auf Regelung des Umgangs war in zwei Instanzen abgelehnt worden.

Das Bundesverfassungsgericht hob die Beschlüsse auf, weil sie nicht mit dem Grundgedanken der Rechtsprechung des BVerfG übereinstimmen. Danach haben die Gerichte in den Fällen, in denen sich die Eltern nicht über die Ausübung des Umgangsrechts einigen können, eine "Entscheidung" zu treffen. Diese muss sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes berücksichtigen. Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts eines Elternteils ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren.

Die Gerichte hätten danach das Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) des Beschwerdeführers unverhältnismäßig eingeschränkt. Die Sache wird an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Az.: 1 BvR 2151/03, Urteil vom 14.7.2005

BGH: Unterhalt für eine psychisch schwerkranke geschiedene Ehegattin
Der chronisch kranken geschiedenen Ehefrau hat das Kammergericht Berlin nachehelichen Ehegattenunterhalt nach § 1572 BGB einschließlich Krankenvorsorgeunterhalt gemäß § 1578 Abs. 2 BGB zugesprochen, weil sie aus Krankheitsgründen nicht in der Lage sei, ihren ehelichen Bedarf durch eigene Erwerbstätigkeit zu decken. Der Mann legte Revision ein. Die ärztlichen Untersuchungsberichte aus der Vergangenheit seien keine ausreichende Grundlage für die Feststellung einer fortdauernden Erwerbsunfähigkeit. Der BGH wies die Revision zurück. Der Antragsteller habe nur pauschal und unsubstantiiert "ins Blaue hinein" behauptet, dass die ehemalige Ehegattin von ihrer schweren Erkrankung - Schizophrenie - genesen sei. Er habe seiner Darlegungslast für die Genesung der Ehefrau nicht genügt, auch wenn diese - mangels Krankheitseinsicht - eine erneute Begutachtung verweigert habe. Dies stelle auch keinen Verwirkungstatbestand dar.
Az.: XII ZR 145/03, Urteil vom 6.7.2005 beim BGH unter "Entscheidungen"


August 05

"Wechselmodell" nach wie vor ungeklärt
Wenn Kinder nach der Trennung zwischen den Wohnungen beider Eltern wechseln, ist nach wie vor unklar, welche kinderpsychologischen Vor- und Nachteile das nach sich zieht. Dies spiegelt auch die Rechtssprechung wider. Gegen das Wechselmodell stellt sich das OLG München (vom 1.10.2001 - Az. 16 UF 1095/01), wenn der Wechsel nicht vorrangig dem Kindeswohl sondern dazu dient, die jeweiligen Machtpositionen der Eltern aufrecht zu erhalten. Das OLG Dresden hat in einer Entscheidung vom 3.6.2004 - Az. 21 UF 144/04 das Wechselmodell für kindeswohltauglich erachtet und eine entsprechende Vereinbarung der Eltern genehmigt.

"Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung" erschienen
Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben die Deutsche Liga für das Kind, der Deutsche Kinderschutzbund und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter einen "Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung" herausgegeben. Der Wegweiser mit dem Untertitel "Wie Eltern den Umgang am Wohl des Kindes orientieren können" richtet sich an Mütter und Väter, die nach Trennung und Scheidung der Lebensgemeinschaft den Umgang mit dem Kind zu regeln haben - unabhängig davon, in welcher Lebensform sie leben. Auch Großeltern und andere Bezugspersonen des Kindes sowie Fachleute erhalten mit dem Wegweiser zahlreiche Informationen.
Erhältlich bei: Deutsche Liga für das Kind, Chausseestraße 17, 10115 Berlin, Tel. 030/28 59 99 70, E-Mail post@liga-kind.de oder kostenlos bei BMFSFJ, Broschürenstelle, 11018 Berlin, Tel. 018888/080800 oder direkt über die Homepage des Ministeriums, auch zum Herunterladen.

Juli 05

Bundesverwaltungericht: Eltern zahlen Abschiebung
Eltern können für Kosten in Anspruch genommen werden, die durch die Abschiebung ihrer minderjährigen Kinder entstehen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht im Falle eines Albaners, dessen 15-jährige Tochter mit gefälschtem griechischen Pass nach Deutschland gelangt war. "Die Haftung der Eltern als Veranlasser der Kosten einer Abschiebung ihrer minderjährigen Kinder ergibt sich aus dem Recht, über den Aufenthalt der kinder zu bestimmen."
(Urteil vom 14.06.2005, Az. BVerwG 1 C 15.04)
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts

Bundesverfassungsgericht: Unterhalt für Eltern hat Grenzen
Erwachsene Kinder müssen für ihre im Pflegeheim untergebrachten Kinder nur eingeschränkt Unterhalt zahlen. Der sog. Elternunterhalt hat nur nachrangiges Gewicht, die Versorgung der eigenen Kinder sowie deren eigene Altersvorsorge gehen vor.
Es ging um den Fall einer Frau, die kaum Einkommen hat, aber Miteigentümerin eines Hauses ist. Die Richter hatten sie dazu verurteilt, für die Heimkosten ihrer verstorbenen Mutter ein zinsloses Darlehen aufzunehmen, das erst drei Monate nach ihrem Tod fällig würde und dieses auf ihrem Haus grundbuchlich zu sichern.
(Az. 1BvR 1508/96)
Urteil vom 07.06.2005

Juni 05

Neue Düsseldorfer Tabelle tritt ab 01.07.2005 in Kraft
Das Bundesministerium der Justiz hat ab dem 01.07.2005 die Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder erhöht. Deshalb wird die Düsseldorfer Tabelle mit Wirkund ab 01.07.2005 geändert. Diese von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts herausgegebene Tabelle dient bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt. Sie ist mit allen Oberlandesgerichten des Bundesgebiets abgestimmt.

Sie finden die aktuelle Düsseldorfer Tabelle unter dem Menüpunkt Links&Downloads oder im Internet mit zusätzlichen Erläuterungen unter http://www.olg-duesseldorf.nrw.de

Unterhaltsrechtsreform
Am 30.03.2005 wurde im BGBl (Teil I 2005, 924) die 2. Prozesskostenhilfebekanntmachung 2005 vom 23.03.2005 (2. PKHB 2005) veröffentlicht. Entsprechend dieser Bekanntmachung gelten in der Zeit vom 1. April 2005 bis 30. Juni 2006 die folgenden Beträge, die gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Prozesspartei abzusetzen sind:

- 173 EUR für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b ZPO);
- 380 EUR für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2a ZPO);
- 266 EUR für jede weitere Person, der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2b ZPO).

Die Bekanntmachung trat zum 01.04.2005 in Kraft und ersetzt die Erste Prozesskostenhilfebekanntmachung 2005 vom 21.12.04 (BGBl I 2004, 3842).

BGH: Pflegeeltern und Umgangsrecht
Pflegeltern sind nicht berechtigt, Beschwerde gegen eine Entscheidung des Familiengerichts einzulegen, in der den Eltern ein Umgangsrecht mit dem Kind eingeräumt wurde
Beschluss vom 13.04.2005 beim BGH unter "Entscheidungen"
http://www.bundesgerichtshof.de

Bundesverfassungsgericht: Steuerliche Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Das Gebot horizontaler Steuergleichheit und das Verbot der Benachteiligung von Eltern gegenüber Kinderlosen verbieten es, die einkommenssteuerliche Freistellung der erwerbsbedingten Belastung zu kürzen. Dem Beschluss vom 16.03.2005 lag der Fall einer geschiedenen Mutter zugrunde, die Betreuungskosten für ihre 8-jährige Tochter geltend gemacht hatte.
Az.: 2 BvL 7/00 Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.03.2005,
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts


Mai 05

Neue Regelbeträge für den Kindesunterhalt
Die Vierte Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung wurde im
Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Regelbeträge gelten ab dem 1. Juli
2005.
Das Bundesministerium der Justiz passt die Regelbeträge entsprechend der
Entwicklung des durchschnittlich verfügbaren Arbeitsentgelts alle zwei Jahre
an (§ 1612a BGB).

Ab dem 1. Juli 2005 gelten folgende Beträge:

  Alte Bundesländer Neue Bundesländer

1. Altersstufe
(bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres)

204 EUR (bisher 199) 188 EUR (bisher 183)
2. Altersstufe
(vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)
247 EUR (bisher 241) 228 EUR (bisher 222)
3. Altersstufe
(ab dem 13. Lebensjahr)
291 EUR (bisher 284) 269 EUR (bisher 262)

Neue Freibeträge bei PKH
Am 30.03.2005 wurde im BGBl (Teil I 2005, 924) die 2. Prozesskostenhilfebekanntmachung 2005 vom 23.03.2005 (2. PKHB 2005) veröffentlicht. Entsprechend dieser Bekanntmachung gelten in der Zeit vom 1. April 2005 bis 30. Juni 2006 die folgenden Beträge, die gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Prozesspartei abzusetzen sind:

- 173 EUR für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b ZPO);
- 380 EUR für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2a ZPO);
- 266 EUR für jede weitere Person, der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2b ZPO).

Die Bekanntmachung trat zum 01.04.2005 in Kraft und ersetzt die Erste Prozesskostenhilfebekanntmachung 2005 vom 21.12.04 (BGBl I 2004, 3842).

BGH stärkt Rechte biologischer Väter
Der Familiensenat hat in einem Beschluss die Rechte leiblicher Väter gestärkt, die nicht mit ihren Kindern zusammenleben. Sie können nicht vornherein als umgangsberechtigt ausgeschlossen werden. Ihnen steht ein Recht auf Umgang zu, sofern sie Verantwortung für das Kind tragen oder getragen haben. Weitere Voraussetzung ist das Kindeswohl. Der BGH beachtet damit erstmals das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2003
und die darauf hin erfolgte Gesetzesänderung im April 2004. (Es ist verfassungswidrig, den leiblichen Vater ausnahmslos vom Umgangsrecht auszuschließen, wenn er zwar nicht der rechtliche Vater ist, aber eine soziale Bindung zum Kind hat.)
(AZ.: XII ZB 40/02, 9. Februar 2005) Beschluss beim BGH unter "Entscheidungen"
http://www.bundesgerichtshof.de

BGH zur Wirksamkeit von Eheverträgen bei kinderloser Ehe
Ein Ehevertrag ist auch dann wirksam, wenn er für den Fall der Scheidung den
Alters- und Betreuungsunterhalt ausschließt. Im vorliegenden Fall hätten die
Ehegatten ein Alter erreicht, in dem ein Großteil der Altersvorsorge bereits
erworben sei und keine Kinder mehr zu erwarten seien, so die Richter.
Urteil vom 14. Januar 2005 (Aktenzeichen: XII ZR 238/03).


Bundesverfassungsgericht: Kinder dürfen nicht enterbt werden
Eltern dürfen ein Kind nur dann vollständig enterben, wenn es ihnen nach dem Leben trachtet. Bei einem "normalen" familiären Konflikt bleibt es dagegen dabei, dass dem Kind ein Pflichtteilsanspruch erhalten bleibt. Der Entscheidung lagen die Fälle eines Muttermörders und eines Sohnes, der den Kontakt zu seinem Vater abgebrochen hatte, zugrunde. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte mit der Entscheidung das geltende Pflichtteilsrecht.
Az.: 1 BvR 1644/00 und BvR 188/03, Beschluss vom 19.04.2005,
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung im Verfahren "Unterhalt für pflegebedürftige Mutter"
Am 7. Juni wird der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren zum Elternunterhalt sein Urteil verkünden. Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am 15. März über ein Urteil des Landgerichts Duisburg. Es ging um den Fall einer Frau, die kaum Einkommen hat, aber Miteigentümerin eines Hauses ist. Die Richter hatten sie dazu verurteilt, für die Heimkosten ihrer verstorbenen Mutter ein zinsloses Darlehen aufzunehmen, das erst drei Monate nach ihrem Tod fällig würde und dieses afu ihrem Haus grundbuchlich zu sichern.
Az.: 1 BvR 1508/96

April 05

Bevorstehende Änderung der Selbstbehalte und Bedarfssätze
Voraussichtlich werden demnächst die sogenannten Selbstbehalte wie folgt erhöht werden:

Selbstbehalte derzeit zukünftig

notwendiger Selbstbehalt (gegenüber mj. Kindern und Ehegatte)
1. nicht erwerbstätig
2. erwerbstätig

730 EUR
840 EUR
760 EUR
880 EUR
angemessener Selbstbehalt (gegenüber vollj. Kindern und geschiedenem Ehegatten) 1000 EUR 1150 EUR

 

März 05

Aus Europa
Ab dem 1. März 2005 werden Entscheidungen über die elterliche Verantwortung in der gesamten Europäischen Union anerkannt. Dadurch sollen Kinder nach einer Trennung regelmäßige Umgangskontakte zu beiden Elternteilen haben können, auch wenn diese in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten leben.
Hintergrundinformationen: http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/parental_resp
/parental_resp_ec_de.htm

Patientenverfügung
Das Thema Patientenverfügung ist nach wie vor umstritten, auch im Bundestag. Initiativen sind angekündigt, die Parlamentarier ohne Fraktionszwang abstimmen zu lassen, weil in dieser Frage jeder Abgeordnete nur dem eigenen Gewissen unterworfen sein sollte.
Eckpunkte des Bundesministeriums
Forum Familienrecht 2005, Seite 8 ff.

Vorsorgevollmachten
Am 1. März ist die Verordnung über das Zentrale Versorgeregister (Vorsorgeregister-Verordnung - VRegV) in Kraft getreten. Ab sofort kann eine Vorsorgevollmacht im Zentralen Versorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden.

Die Notare haben auf freiwilliger Basis bereits mit dem Aufbau eines Datenbestandes begonnen. Seit dem Frühjahr 2003 konnten von Notaren beurkundete und beglaubigte Vorsorgevollmachten gemeldet werden. Den Vormundschaftsgerichten steht daher bereits ein umfassender Datenbestand von ca. 230.000 Vorsorgevollmachten zur Verfügung.
www.vorsorgeregister.de http://www.bmj.de/enid/Ratgeber/Betreuungsrecht_kh.html

BGH zum Unterhaltsanspruch unverheirater Mütter
Der Familiensenat hat entschieden, dass die Lebensstellung der Mutter nicht im Sinne einer Bestandsgarantie umwandelbar ist.
Urteil des BGH vom 15.12.2004 - XII ZR 121/03 auf http://www.bundesgerichtshof.de
Pressemitteilung des BGH

 

Februar 05

In-Kraft-Treten der Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes seit dem 1.1.2005
Die rechtliche Gleichstellung der Lebenspartner wird fortgesetzt (BGBI I 2004, 3396). Ohne gesonderten Vertrag leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, die Unterschiede im Trennungs- und nachehelichen Unterhalt wurden beseitigt. Gleichzeitig ist die Adoption von Kindern der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners möglich. Die Regelungen der Hinterbliebenenversorgung werden in der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin erstreckt.

BGH-Urteil zu DNA-Vaterschaftstests
Heimlich eingeholte DNA-Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel nicht zulässig. Das hat der Familiensenat des Bundesgerichtshofs am 12. Januar in zwei Fällen (Vorinstanzen, Jena und Celle) entschieden. Ein Test, der ohne die Zustimmung der Betroffenen zustande kommt, verstoße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Die Urteile (XII ZR 60/03 und XII ZR 227/03) sind unter http://www.bundesgerichtshof.de veröffentlicht.

BGH-Urteil zu Eheverträgen
Ein Ehevertrag eines kinderlosen Paares mittleren Alters ist auch bei einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs und einer deutlichen Benachteiligung eines Partners im Allgemeinen wirksam. Das entschied der BGH im Fall eines Ehevertrags, der Ansprüche der Frau weitgehend ausgeschlossen hatte. Der BGH akzeptierte dies auch deshalb, weil das Paar erst mit Mitte Vierzig (in zweiter Ehe) geheiratet hatte.
Weitere Informationen: http://www.bundesgerichtshof.de

Bundesfinanzhof: Kindergeldregelung ist verfassungswidrig
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) wird der Großteil der unterhaltspflichtigen, getrennt lebenden Eltern durch das geltende Steuerrecht auf verfassungswidrige Weise benachteiligt. Der BFH hat beschlossen, dem Bundesverfassungsgericht Normen des Einkommenssteuergesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Prüfung vorzulegen. (§31 Satz 5, §36 Abs.2Satz1, §64 EStG; §1612bAbs.5BGB)
Presseerklärung vom 2.2.2005: http://www.bundesfinanzhof.de/www/index1.html

Fristablauf beim Pflichtteilsanspruch
Ein Erbe muss seinen Pflichtteilsanspruch gemäß §2332 BGB innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Erbfalls anfordern. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Der Lauf der Frist beginne, sobald der Erbe von dem Erbfall wisse.

 

Januar 05

Computerausdrucke reichen nicht zur Urteilsbegründung
Das OLG Zweibrücken hat in einer Entscheidung (http://www.jurisweb.de/jurisweb/cgi-bin/j2000cgi.sh darauf hingewiesen, dass der Computerausdruck einer Berechnung, wie er der angefochtenen Entscheidung beigefügt war, nicht geeignet ist, die Begründung einer Entscheidung zu ersetzen.

Bundesgerichtshof für Gleichbehandlung aller Mütter beim Unterhalt
Ledige Müter, die Kinder betreuen, sind den ehemals verheirateten Müttern beim Unterhalt nun insoweit gleichgestellt, als keine unterschiedlichen Selbstbehaltsätze des Unterhaltspflichtigen mehr zu gelten haben.
Siehe Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes.

Unterhaltszahlungen an ncht verheiratete Mütter stehen wegen deren zeitlicher Begrenzung auf lediglich drei Jahre nicht nur beim Bundesgerichtshof auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht wurde bereits angerufen.
Weitere Informationen unter http://www.forum-familienrecht.de

BGH zum Halbteilungsgrundsatz beim Unterhaltsanspruch gemäß §1615 I BGB
Die Höhe des Unterhalts nach §1615 Abs.2 BGB richtet sich nach der Lebensstellung der unterhaltsberechtigten Mutter. Es ist von dem Einkommen auszugehen, das der Mutter ohne die Geburt des Kindes zustehen würde. Liegt der Bedarf danach jedoch höher als das Einkommen des Mannes, ist der Anspruch der Mutter nicht nur durch den Selbstbehalt, sondern auch durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt. Der nichtehelichen Mutter steht nicht mehr Unterhalt zu als dem Vater selbst verbleibt.
Urteil (XII ZR 121/03) und Presseerklärung des BGH unter http://www.bundesgerichtshof.de

BGH bestätigt Rechtsprechung zur gemeinsamen Steuerveranlagung
Ein Ehegatte ist auch dann verpflichtet, einer von dem anderen Ehegatten gewünschten Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen, wenn es zweifelhaft erscheint, ob die Wahlmöglichkeit nach §26 Abs.1 EStG besteht. Der Anspruch ist nur dann ausgeschlossen, wenn eine gemeinsame Veranlagung zweifelsfrei nicht in Betracht kommt. Der Entscheidung des Bundesgerichtshofes lag der Fall zweier getrennt lebender Ehegatten zugrunde. Wesentlich war, dass zum Zeitpunkt der Steuererklärung trotz länger dauernder räumlicher Trennung noch die eheliche Wirtschaftsgemeinschaft bestanden hat, es gab z.B. ein gemeinsam geführtes Bankkonto. Allerdings dürfen durch die Verpflichtung, der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung zuzustimmen, keine eigenen Interessen des betroffenen Ehepartners verletzt werden.
http://juris.bundesgerichtshof.de/...